Willkommen auf der Webseite des Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung.

 

    

Sie benötigen ein Gutachten für Ihre Immobilie aus einem der folgenden Gründen im privaten oder gewerblichen Bereich:

 

  • für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung 
  • für eine Erbschaft, Nachlass oder Betreuung
  • für die Ermittlung eines Zugewinnausgleichs bei einer     Ehescheidung
  • für eine Mietpreiserhöhung
  • für das Finanzamt bezüglich Abschreibung oder Grundsteuer

 

 

Wir sind für Sie da

Stephanie Leipold

Stefan Leipold

Anna Leipold

Gerne helfen wir Ihnen fair und zuverlässig weiter.  Das erste Gespräch ist selbstverständlich immer kostenfrei!

 

 

Mit unserem Büro sind wir seit über 15 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Ich, Stephanie Leipold bin Immobilienfachwirtin und sowohl geprüfte Immobilienbewerterin des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln als auch nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Immobilien-gutachterin der Deutschen Immobilienakademie in Freiburg. 

 

Mit dieser Qualifikation kann unser Büro sowohl für gerichtliche als auch für private Gutachten überall in Deutschland beauftragt werden. Unser Schwerpunkt liegt natürlicherweise jedoch in der Region Rosenheim, im Chiemgau und in Oberbayern. 

Unsere Philosophie ist Transparenz und Zuverlässigkeit

Das Gutachten

Die fachgerechte und damit auch von den Behörden anerkannte Bewertung einer Immobilie ist ein komplexer Vorgang. Die Bewertung muss dabei den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) von 2021 entsprechen. Uns ist es wichtig, dass dieser Prozess transparent und nach-vollziehbar gestaltet wird.

 

Jeder, der das Gutachten liest soll verstehen wie wir auf das Bewertungsergebnis, sprich den Verkehrswert (Marktwert) gekommen sind. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, nehmen wir uns gerne die Zeit diese ausführlich zu beantworten.

Das Honorar

Sie als Auftraggeber möchten selbstverständlich wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb besprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung ausführlich wie wir unserer Honorar ermitteln. Dabei orientieren wir uns an den Honorar-Richtlininen zur Immobilienbewertung des LVS-Bayern. (Landesverband Bayern öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.)

Die Unterlagen

Für die Erstellung eines fachgerechten Gutachten werden zahlreiche Unterlagen benötigt. Manche können nur von uns, den Sachverständigen beschafft werden. Bei einigen brauchen wir jedoch die Unterstützung von Ihnen, dem Auftraggeber. 

 

Folgende Objektunterlagen/Angaben werden in der Regel immer benötigt und können auch vom Auftraggeber beschafft werden:

 

  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (Amtsgericht/Grundbuchamt)
  • Aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000 (Vermessungsamt)
  • Genehmigte, dem Bestand entsprechende Baupläne (Bauamt der Stadt/Gemeinde, Landratsamt) bzw. bei Wohnungs-/Teileigentum, Aufteilungspläne (Grundbuchamt)
  • Bei Wohnungs-/Teileigentum zusätzlich Teilungserklärung inkl. evtl. Nachträge
  • Bei Vermietung: Mietverträge inkl. evtl. Nachträge
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